9. Juli 2012 - 10:22 |
Wie zu erwarten war, wird nun die Kritik am Meldegesetz kritisiert. Korrekt dabei ist, dass die Kritik in Teilen über das Ziel hinausschießt. SPD- oder Grüne-geführte Bundesländer haben bspw. genau solchen Datenabfragemöglichkeiten, wie sie das Bundesgesetz auch vor sehen. Und wo es rechtlich nicht erlaubt war, war es tatsächlich z.T. praktisch möglich.
Nur: Das ist kein Argument.
Erstens bietet das neue Meldegesetz tatsächlich eine Einschränkung des Widerspruchsrechtes. Das ist eine Verschlechterung des Status Quo. Zudem verzichtet der Bundestag mal wieder auf eine Verbesserung - und es sollte nicht unser Ziel sein, nur Verschlechterungen zu verhindern, sondern wir sollten uns für Verbesserungen einsetzen.
Und ja, nichts am parlamentarischen Prozess bei der Verabschiedung war wirklich neu. Das Meldegesetz war kein Tabubruch, es war keine neue Entwicklung - jedes der Probleme gab es vorher schon. Wer sich mal die Mühe macht, Bundestagssitzungen zu verfolgen wird feststellen, dass mangelnde Anwesenheit, verlogene Kritik im Nachgang, beschleunigte Lesungen, Änderungen in letzter Sekunde, etc der Regelfall und nicht die Ausnahme sind. Voll ist der Plenarsaal nur bei wichtigen (d.h. medial interessanten) Debatten und namentlichen Abstimmungen.
Das ändert aber nichts daran, dass dies falsch ist. Der Bundestag ist aktuell überfordert. Die Parlamentarier kommen ihren Kontrollaufgaben nicht mehr nach. Und das ist ein Problem. (Übrigens glaube ich Frau Aigner, dass sie die Problematik der neuen Gesetzesregelung erst nach der Kritik verstanden hat. Nur ist dies kein gutes Zeichen...)

...war diese peinlich-lächerlich-blamable zweite und dritte "Lesung" des Gesetzes:
Wie kann sowas denn passieren!?:
http://youtu.be/jtJauIV2ff4
Das Ganze hat nicht nur ein "Geschmäckle", so als wär der Termin bewusst so gewählt worden, jetzt, nachdem die Regierung zurückrudert, da müssen die BürgerInnen umso mehr wachsam sein!